Funktion / Ziele der Arbeitshilfen
Grundlagen für die Entwicklung dieser Arbeitshilfen sind die Arbeitsmateralien und Leitfäden Kinderschutz anderer Landkreise und Städte sowie aktuelle Fachliteratur (siehe unten: "Verwendete Quellen").
Folgende Ziele / Funktionen sollen diese Arbeitshilfen erfüllen:
- Vereinheitlichung / Standardnormierung von Begriffen, Arbeitsschritten und Dokumentationen
- Prozess- und ergebnisbezogene Dokumentation der Fallbearbeitung unterstützt die weitere Arbeitsplanung sowie Fall- und Selbstreflexion
(Systematisches Beobachten und Dokumentieren!) - Reduzierung von Arbeitszeiteinsatz durch die Verwendung von standardisierten Dokumentationsbögen (Arbeitserleichterung!)
- Darstellung und Begründung professioneller Fallbearbeitung in dienst- und gegebenenfalls strafrechtlicher Hinsicht zur Überprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit (Rechtliche Absicherung Fachkräfte durch verwaltungs- und gesetzkonforme Prozessschritte!)
- Arbeitsgrundlage für Vertretung bei Krankheit oder Urlaub.
- Arbeitsgrundlage bei Zuständigkeitswechsel (evtl. zusätzlich Fallübergabeformular)
- Erfüllung aktueller Fachstandards auf Bundesebene
- Aufbau der Arbeitshilfen als Modulsystem ("Baukasten-Prinzip"), damit fallspezifisch durch die Fachkraft entschieden werden kann, welche Arbeitshilfe im "aktuellen Fall" sinnvoll zum Einsatz kommen kann