Familiengerichtsdienst (FGD)

Erziehungshilfen für Kinder u. Jugendliche: Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Familiengerichtsdienst (FGD)

Familiengerichtsdienst (FGD)

Ansprech-Partner



zuständig für den Amtsgerichtsbereich Sangerhausen

Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Sozialarbeiter FamiliengerichtsdienstStandort Sangerhausen / Haus 2Raum 0.020 34 64 - 535 34 27

zuständig für den Amtsgerichtsbereich Eisleben - Einzugsbereich: Eisleben

Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Adoptionsvermittlung, Sozialarbeiterin FamiliengerichtsdienstStandort Eisleben / Haus 1Raum 3.100 34 64 - 535 34 26

zuständig für den Amtsgerichtsbereich Eisleben - Einzugsbereich: Hettstedt

Mitarbeiter/inStandort / ÖffnungszeitenRaum-NrTelefon
Sozialarbeiter FamiliengerichtsdienstStandort Eisleben / Haus 1Raum 3.060 34 64 - 535 34 25

Aufgaben / Funktionen

Der Familiengerichtsdienst ist zuständig für Trennungs-, Scheidungs- und Umgangsberatung, sowie -vermittlung. Die Kolleginnen und Kollegen wirken an diesbezüglichen gerichtlichen Verfahren gemäß §§ 17, 18 und 50 SGB VIII mit.

Wenn es in der Familie kriselt und bei Trennung oder Scheidung bietet die Sozialarbeiter Beratung in Fragen des partnerschaftlichen Zu­sammenlebens, in Fragen der Bewäl­tigung von Familienkonflikten und des verantwortungsvollen Umgangs mit der elterlichen Sorge an und beteiligten sich auch an Verfahren vor dem Familiengericht.

Es wird mit den Elternteilen und - je nach Alter - gemeinsam mit den Kindern nach Lösungen gesucht, bei denen das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht.

Getrennt lebende oder allein erziehende Elternteile, deren ehemalige Partner keinen Kindesunterhalt zahlen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leis­tungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Beratung und Antragsbearbeitung in diesen Angelegenheiten erfolgt durch die Mitarbeiterinnen des Sachgebiets Unterhaltsvorschussleistungen.

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