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a_07_qualitaetsmanagement:00_access_abteilung:13_kvp:start [2024/09/11 08:21] Thorsten Jeckela_07_qualitaetsmanagement:00_access_abteilung:13_kvp:start [2024/09/11 08:41] (aktuell) Thorsten Jeckel
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 Der Vormund/ die Vormundin unterstützt und begleitet das minderjährige Kind in allen wichtigen Lebensbereichen. Der Vormund/ die Vormundin unterstützt und begleitet das minderjährige Kind in allen wichtigen Lebensbereichen.
  
-<WRAP PH4> Ehrenamtliche Vormundschaften und Ehrenamtliche Pflegschaften </WRAP>+<WRAP PH4> Ehrenamtliche Vormundschaften und\\ Ehrenamtliche Pflegschaften </WRAP>
  
 Im Jugendamt werden die Vormundschaften und Pflegschaften von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geführt, sogenannten [[:a_01_arbeitsorganisation:03_abteilung:05_aa:vormundschaftpflegschaft:start|Amtsvormündern]]. Laut Gesetz ist bei der Übertragung einer Vormundschaft/Pflegschaft ein ehrenamtlicher Einzelvormund bei gleicher Eignung, dem Amtsvormund vorzuziehen. Die Vorrangstellung des Ehrenamtes, welches durch Inkrafttreten der Vormundschaftsreform zum 01.01.2023 nochmals verstärkt in den Fokus gerückt ist, soll Kindern und Jugendlichen verschiedene Vorzüge bieten. Im Jugendamt werden die Vormundschaften und Pflegschaften von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geführt, sogenannten [[:a_01_arbeitsorganisation:03_abteilung:05_aa:vormundschaftpflegschaft:start|Amtsvormündern]]. Laut Gesetz ist bei der Übertragung einer Vormundschaft/Pflegschaft ein ehrenamtlicher Einzelvormund bei gleicher Eignung, dem Amtsvormund vorzuziehen. Die Vorrangstellung des Ehrenamtes, welches durch Inkrafttreten der Vormundschaftsreform zum 01.01.2023 nochmals verstärkt in den Fokus gerückt ist, soll Kindern und Jugendlichen verschiedene Vorzüge bieten.
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 <WRAP PH4> Info-Material </WRAP> <WRAP PH4> Info-Material </WRAP>
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 +Es sind Schicksale, die uns besonders nahegehen: Kinder, die ihre Eltern verloren haben, von ihnen alleingelassen worden sind oder deren Eltern schlicht nicht in der Lage sind, sich ausreichend um sie zu kümmern.
 +In solchen Fällen springt der Staat ein und stellt den Kindern einen Vormund zur Seite. Die Rechtsbeziehung zwischen diesen Kindern, den Mündeln, und dem Vormund sowie das Verhältnis der beiden zum Staat ist im Vormundschaftsrecht geregelt, das am 1. Januar 2023 in neuer Form in Kraft getreten ist.
  
 [[https://netzwerk-kinderschutz-msh.de/_media/a_01_arbeitsorganisation/03_abteilung/13_k-vp:vormundschaftsrecht-2023-01.pdf|{{ :a_01_arbeitsorganisation:03_abteilung:13_k-vp:vormundschaftsrecht-2023-01.png?nolink | }}]] [[https://netzwerk-kinderschutz-msh.de/_media/a_01_arbeitsorganisation/03_abteilung/13_k-vp:vormundschaftsrecht-2023-01.pdf|{{ :a_01_arbeitsorganisation:03_abteilung:13_k-vp:vormundschaftsrecht-2023-01.png?nolink | }}]]