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a_07_qualitaetsmanagement:00_access_abteilung:13_kvp:start [2024/09/05 15:15] Thorsten Jeckela_07_qualitaetsmanagement:00_access_abteilung:13_kvp:start [2024/09/11 08:41] (aktuell) Thorsten Jeckel
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-<panel type="default"  title="Aufgaben / Funktionen"> +<panel type="default"  title="Aufgaben / Funktionen" no-body= "true"></panel
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-=== Vormundschaften und Pflegeschaften ===+<col sm="6"> 
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 +<WRAP PH4> Vormundschaften und Pflegeschaften </WRAP>
  
 Wenn Eltern sich nicht oder nur unzureichend um die Bedürfnisse ihrer Kinder kümmern oder aufgrund von Krankheit, Tod oder anderen Gründen nicht dazu in der Lage sind, wird im Auftrag des Familiengerichts den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen und ein Vormund/eine Vormundin (bei Entzug der gesamten elterlichen Sorge) oder ein Pfleger/eine Pflegerin (bei Entzug von Teilbereichen der elterlichen Sorge) als gesetzliche Vertretung bestellt. Wenn Eltern sich nicht oder nur unzureichend um die Bedürfnisse ihrer Kinder kümmern oder aufgrund von Krankheit, Tod oder anderen Gründen nicht dazu in der Lage sind, wird im Auftrag des Familiengerichts den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen und ein Vormund/eine Vormundin (bei Entzug der gesamten elterlichen Sorge) oder ein Pfleger/eine Pflegerin (bei Entzug von Teilbereichen der elterlichen Sorge) als gesetzliche Vertretung bestellt.
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 Der Vormund/ die Vormundin unterstützt und begleitet das minderjährige Kind in allen wichtigen Lebensbereichen. Der Vormund/ die Vormundin unterstützt und begleitet das minderjährige Kind in allen wichtigen Lebensbereichen.
  
-=== Ehrenamtliche Vormundschaften und Ehrenamtliche Pflegschaften ===+<WRAP PH4> Ehrenamtliche Vormundschaften und\\ Ehrenamtliche Pflegschaften </WRAP>
  
 Im Jugendamt werden die Vormundschaften und Pflegschaften von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geführt, sogenannten [[:a_01_arbeitsorganisation:03_abteilung:05_aa:vormundschaftpflegschaft:start|Amtsvormündern]]. Laut Gesetz ist bei der Übertragung einer Vormundschaft/Pflegschaft ein ehrenamtlicher Einzelvormund bei gleicher Eignung, dem Amtsvormund vorzuziehen. Die Vorrangstellung des Ehrenamtes, welches durch Inkrafttreten der Vormundschaftsreform zum 01.01.2023 nochmals verstärkt in den Fokus gerückt ist, soll Kindern und Jugendlichen verschiedene Vorzüge bieten. Im Jugendamt werden die Vormundschaften und Pflegschaften von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geführt, sogenannten [[:a_01_arbeitsorganisation:03_abteilung:05_aa:vormundschaftpflegschaft:start|Amtsvormündern]]. Laut Gesetz ist bei der Übertragung einer Vormundschaft/Pflegschaft ein ehrenamtlicher Einzelvormund bei gleicher Eignung, dem Amtsvormund vorzuziehen. Die Vorrangstellung des Ehrenamtes, welches durch Inkrafttreten der Vormundschaftsreform zum 01.01.2023 nochmals verstärkt in den Fokus gerückt ist, soll Kindern und Jugendlichen verschiedene Vorzüge bieten.
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 Weiter kann sich das Mündel eines ehrenamtlichen Einzelvormunds/ einer ehrenamtlichen Einzelvormundin oder Pflegers/Pflegerin erhoffen, dass die vertraute Ansprechperson auch über die Volljährigkeit hinaus freundschaftlich zur Seite steht. Weiter kann sich das Mündel eines ehrenamtlichen Einzelvormunds/ einer ehrenamtlichen Einzelvormundin oder Pflegers/Pflegerin erhoffen, dass die vertraute Ansprechperson auch über die Volljährigkeit hinaus freundschaftlich zur Seite steht.
  
-=== Koordinierungsstelle ===+<WRAP PH4> Koordinierungsstelle </WRAP>
  
 Als Schnittstelle zwischen Jugendamt und Familiengericht fällt der Koordinierungstelle entsprechend den Anforderungen der Vormundschaftsreform, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist, folgende Aufgabe zu: Als Schnittstelle zwischen Jugendamt und Familiengericht fällt der Koordinierungstelle entsprechend den Anforderungen der Vormundschaftsreform, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist, folgende Aufgabe zu:
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     * Begleitung und Qualitätssicherung     * Begleitung und Qualitätssicherung
  
-=== Infomaterial ===+</panel> 
 +</col> 
 +<col sm="6"> 
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 +<WRAP PH4> Info-Material </WRAP>
  
-[[https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Vormundschaftsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=10|Bundesministerium der Justiz - Info-Broschüre "Das Vormundschaftsrecht" (PDF | 3,482 MB)]]+Es sind Schicksale, die uns besonders nahegehenKinder, die ihre Eltern verloren haben, von ihnen alleingelassen worden sind oder deren Eltern schlicht nicht in der Lage sind, sich ausreichend um sie zu kümmern. 
 +In solchen Fällen springt der Staat ein und stellt den Kindern einen Vormund zur SeiteDie Rechtsbeziehung zwischen diesen Kindern, den Mündeln, und dem Vormund sowie das Verhältnis der beiden zum Staat ist im Vormundschaftsrecht geregeltdas am 1. Januar 2023 in neuer Form in Kraft getreten ist.
  
 +[[https://netzwerk-kinderschutz-msh.de/_media/a_01_arbeitsorganisation/03_abteilung/13_k-vp:vormundschaftsrecht-2023-01.pdf|{{ :a_01_arbeitsorganisation:03_abteilung:13_k-vp:vormundschaftsrecht-2023-01.png?nolink | }}]]
 +
 +<btn type="success" size="sm" icon="fa fa-download" block="true">[[https://netzwerk-kinderschutz-msh.de/_media/a_01_arbeitsorganisation/03_abteilung/13_k-vp:vormundschaftsrecht-2023-01.pdf |Bundesministerium der Justiz - Info-Broschüre "Das Vormundschaftsrecht" / Stand: Januar 2023
 +(PDF-BROSCHÜRE ZUM HERUNTERLADEN)]] </btn>
 </panel> </panel>
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