Lokales Netzwerk Kinderschutz / Frühe Hilfen - Koordination
Lokales Netzwerk Kinderschutz / Frühe Hilfen - Koordination
Ansprech-Partner
Mitarbeiter/in | Funktion | Standort / Öffnungszeiten | Raum-Nr | Telefon | |
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Gängel, Sandra | Koordination Lokales Netzwerk-Kinderschutz / Frühe Hilfen | Standort Eisleben / Haus 2 | Raum 4.06 | 0 34 64 - 535 32 03 | sandra.gaengel@lkmsh.de |
Aufgaben / Funktionen
Die Vernetzung der vielfältigen vorhandenen Angebote und Ansprechpartner soll erreichen, dass sich Zuständige untereinander kennen, um im Bedarfsfall unverzüglich und lösungsorientiert zu handeln. Nur, wenn alle relevanten Stellen voneinander wissen und miteinander koordiniert werden, kann es erfolgreichen Kinderschutz geben.
Es sollen insbesondere Gesundheitsamt, Kindertagesstätten, Schulen, freie Träger der Jugendhilfe, Gynäkologen/innen, Kinderärzte/innen, Hebammen, Polizei, Familiengerichte, Kirchen und Politik in das Netzwerk integriert werden. Die Beteiligten müssen wissen, wer wofür zuständig ist und wo die Grenzen des Anderen liegen.
Ziel soll sein, durch effektive Kooperationsformen mit dafür zu sorgen, dass Risikolagen für Kinder frühzeitig erkannt oder verhindert werden und dass frühe, rechtzeitige, soziale und gesundheitliche Hilfen und Leistungen für Schwangere, Kinder, Mütter und Väter bedarfsgerecht angeboten werden können. Ein enger Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Professionen, Diensten, Einrichtungen und Behörden wird ein wichtiger Beitrag sein, die Bedingungen für ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Im "Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Förderung der Kindergesundheit (Kinderschutzgesetz)" vom 9. Dezember 2009 wird der Aufgabenbreich wie folgt beschrieben:
Die lokalen Netzwerke Kinderschutz befassen sich nach § 3 Kinderschutzgesetz insbesondere mit:
- mit dem Auf- und Ausbau eines Risiko-, Krisen- und Fehlermanagements,
- mit dem Auf- und Ausbau der frühen und niederschwelligen Hilfen,
- der Abstimmung zwischen den Beteiligten zur Erbringung früher und rechtzeitiger Hilfen und Leistungen,
- einer individuellen Fallerörterung mit Einwilligung der Betroffenen,
- der anonymisierten Fallberatung,
- der Sicherstellung eines engen Informationsaustausches,
- der Öffentlichkeitsarbeit,
- Netzwerkkonferenzen mit den betreffenden Institutionen
- der Fortbildung von Fachkräften und ehrenamtlich tätigen Personen.
Folgende Kernpunkte werden dabei verfolgt:
- Gestaltung der Kommunikation mit und unter den Netzwerk-/Kooperationspartnern
- Organisation – Planung und Steuerung - von Netzwerkkonferenzen und Arbeitsgruppentreffen
- Zusammenführung der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen, inhaltliche Abstimmung und Initiierung von gegebenenfalls erforderlichen Diskussionsrunden
- Aufbereitung von Arbeitsergebnissen für die weitere Umsetzung und Implementierung in Alltagsroutinen
- Identifizierung von Fortbildungsbedarf im Netzwerk
- Organisation von vereinbarten, erforderlichen Fortbildungs-/Weiterbildungsmaßnahmen
- Herausarbeiten von Schnittstellen sowie geeignete Vorgehensweise und Abläufe in der Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen
- Erstellen von Öffentlichkeitsmaterialien.
Ziel soll es sein Risiken und Belastungen frühzeitiger zu erkennen, die das Aufwachsen und die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen und gefährden. Es sollen abgestimmte und für alle Beteiligten transparente Verfahren in Fällen von Kindeswohlgefährdung entwickelt werden. Dabei werden bereits vorhandener Strukturen, Netzwerke, Arbeitskreise, etc. einbezogen.
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