Jugendhilfeplanung
Ansprech-Partner
Mitarbeiter/in | Funktion | Standort / Öffnungszeiten | Raum-Nr | Telefon | |
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Voigt, Anke | Jugendhilfeplanung | Standort Eisleben / Haus 2 | Raum 4.02 | 0 34 64 - 535 34 15 | anke.voigt@lkmsh.de |
Aufgaben / Funktionen
Damit die Angebote der Jugendhilfe auch den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Familien entsprechen, entwickelt die Jugendhilfeplanung ein aufeinander abgestimmtes System von Jugendhilfeleistungen.
Sie behält im Blick, welche Einrichtungen, Dienste und anderen Angebote in welcher Qualität gebraucht werden und berücksichtigt die Wünsche und Interessen der Nutzerinnen und Nutzer, zum Beispiel bei der bedarfsgerechten Planung von Kindertagesbetreuungsplätzen.
Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen.
Jugendhilfeplanung ist die Voraussetzung für die Gestaltung der Jugendhilfe vor Ort, sie entwickelt Strategien zur Lösung der komplexen Aufgaben der Jugendhilfe.
Neben Bestands-, Bedarfs-, Sozialraum– und Zielgruppenanalysen gehören auch aufgaben- und organisationskritische Bewertungen der Ist-Situation sowie konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung und Qualifizierung der Angebote der Jugendhilfe und deren Überprüfung zum Aufgabenspektrum. Sie ist bei der Erstellung der einzelnen Teilplanungen u. a. Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege oder Kinder- und Jugendarbeit und deren Fortschreibungen als eine kontinuierliche Aufgabe zu verstehen. Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden frühzeitig beteiligt.
Als politischer Prozess ist die Planung ein Instrument kommunaler Willensbildung und Entscheidungsvorbereitung, in denen die Adressaten, z. B. Jugendliche, die Beteiligten z. B. Träger der freien Jugendhilfe, Mitarbeiter aus Einrichtungen und Diensten, Jugendhilfeausschuss, andere Fachverwaltungen sowie Experten einzubeziehen sind.
Teilpläne