Kindeswohlgefährdungen erkennen und verhindern - ÜBERSICHT
Kinderschutz geht alle an! Kinder und Jugendliche in ihrer Not sind auf Ihre Hilfe und Unterstützung als Erwachsener angewiesen. Als Familienangehöriger, Nachbar, Erzieherin im Kindergarten und Hort, Lehrerin, Arzt oder zufälliger Beobachter.
Kinder und Jugendliche verarbeiten die Erfahrung von Gewalt auf ihre eigene Art. So, dass sie Hinweise für ihr Schicksal und ihre Not geben. Diese Hinweise und Signale sind aber selten eindeutig. Darum sind sie leicht zu übersehen. Umgekehrt gibt es Signale, die wir fälschlicherweise mit Gewalt in Verbindung bringen könnten. Dennoch müssen wir auf Hinweise und Signale achten, um betroffenen Kindern helfen zu können.
Beobachten Sie Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen, ergeben sich für Sie direkte oder indirekte Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung, so stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung :
Alle wissen, dass Hilfe oft zu spät kommt. Bitte wenden Sie sich an uns, auch wenn Sie unsicher sind ob Ihre Beobachtungen und Wahrnehmungen berechtigt sind. Wenn Sie Ihren Namen nicht nennen möchten, können Sie auch anonym einen Hinweis geben.
Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist Auftrag des Jugendamts, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts bzw. des Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) / Bezirkssozialarbeit gehen allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.
Im Mittelpunkt steht die Frage: Was muss sich ändern, damit das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen wieder geschützt ist?
Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen, für eine kurze Zeit unterbringen, um ihr Wohlergehen sicherzustellen (SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen). Die Kinder kehren in die Familie zurück, wenn in solch einer schwierigen und belastenden Situation die Eltern bereit sind, Hilfe anzunehmen und dadurch das Kindeswohl wieder geschützt ist.
Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und den Lebensort der Kinder.
Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Pflege und Erziehung der Kinder liegen in erster Linie in der Verantwortung der Eltern. Andererseits dürfen Kinder auch und gerade in ihrem Elternhaus nicht gefährdet werden.
Das Jugendamt ist verpflichtet, allen Hinweisen nachzugehen, wenn Kinder in Gefahr sein könnten. Beim Kinderschutz muss zwischen Elternrecht und Kindeswohl abgewogen werden: In welcher Weise muss das Wohl des Kindes gefährdet sein, dass der Staat in das verfassungsrechtlich gesicherte Elternrecht eingreifen darf?
Diese Gefährdungseinschätzungen müssen die Fachkräfte im Bereich Bezirkssozialarbeit tagtäglich in oft komplexen und undurchsichtigen familiären Situationen treffen. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar, vor allem auch, wenn Eltern nicht mitwirken. Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Anforderungen angemessen und richtig reagieren, wird die Qualität der Arbeit stets überprüft und weiterentwickelt.
Informationsmaterialien / Arbeitsmaterialien
für Fachkräfte in Einrichtungen und Diensten
Der unabhängige Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat im Internet unter https://www.hilfe-portal-missbrauch.de und https://nicht-wegschieben.de verschiedene Informationen und Materialien zusammengestellt: