Mitarbeiter/in | Funktion | Standort / Öffnungszeiten | Raum-Nr | Telefon | |
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Ullrich, Ralph | Koordination - Vormundschaften und Pflegschaften | Standort Sangerhausen / Haus 2 | Raum 1.07 | 0 34 64 - 535 34 10 | ralph.ullrich@lkmsh.de |
Vormundschaften und Pflegeschaften
Wenn Eltern sich nicht oder nur unzureichend um die Bedürfnisse ihrer Kinder kümmern oder aufgrund von Krankheit, Tod oder anderen Gründen nicht dazu in der Lage sind, wird im Auftrag des Familiengerichts den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen und ein Vormund/eine Vormundin (bei Entzug der gesamten elterlichen Sorge) oder ein Pfleger/eine Pflegerin (bei Entzug von Teilbereichen der elterlichen Sorge) als gesetzliche Vertretung bestellt.
Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge. Dem Vormund/der Vormundin wird folglich mit Bestellung durch das Familiengericht die wichtige Aufgabe anvertraut, sich um die Pflege und Erziehung des Minderjährigen und um dessen Vermögen zu kümmern. Der Vormund/die Vormundin bzw. der Pfleger/die Pflegerin handelt ausschließlich zum Wohl und im Interesse des Kindes bzw. des Jugendlichen.
Der Vormund/ die Vormundin unterstützt und begleitet das minderjährige Kind in allen wichtigen Lebensbereichen.
Ehrenamtliche Vormundschaften und
Ehrenamtliche Pflegschaften
Im Jugendamt werden die Vormundschaften und Pflegschaften von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geführt, sogenannten Amtsvormündern. Laut Gesetz ist bei der Übertragung einer Vormundschaft/Pflegschaft ein ehrenamtlicher Einzelvormund bei gleicher Eignung, dem Amtsvormund vorzuziehen. Die Vorrangstellung des Ehrenamtes, welches durch Inkrafttreten der Vormundschaftsreform zum 01.01.2023 nochmals verstärkt in den Fokus gerückt ist, soll Kindern und Jugendlichen verschiedene Vorzüge bieten.
So handelt es sich bei der Führung einer ehrenamtlichen Vormundschaft in der Regel um ein Eins-zu- Eins-Verhältnis, während ein Amtsvormund sehr viele Vormundschaften/Pflegschaften gleichzeitig zu führen hat. Dadurch kann ein Einzelvormund konkret auf die individuellen Bedürfnisse seines Mündels eingehen und sein gesamtes persönliches Engagement einbringen, indem er in der Regel über mehr zeitliche Kapazität verfügt. Ehrenamtliche Vormundinnen und Vormünder bringen Lebenserfahrung, Begabungen oder Qualifikationen aus ihren beruflichen Hintergründen mit, die für junge Menschen besonders wertvoll sein können.
Weiter kann sich das Mündel eines ehrenamtlichen Einzelvormunds/ einer ehrenamtlichen Einzelvormundin oder Pflegers/Pflegerin erhoffen, dass die vertraute Ansprechperson auch über die Volljährigkeit hinaus freundschaftlich zur Seite steht.
Koordinierungsstelle
Als Schnittstelle zwischen Jugendamt und Familiengericht fällt der Koordinierungstelle entsprechend den Anforderungen der Vormundschaftsreform, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist, folgende Aufgabe zu:
Info-Material
Es sind Schicksale, die uns besonders nahegehen: Kinder, die ihre Eltern verloren haben, von ihnen alleingelassen worden sind oder deren Eltern schlicht nicht in der Lage sind, sich ausreichend um sie zu kümmern. In solchen Fällen springt der Staat ein und stellt den Kindern einen Vormund zur Seite. Die Rechtsbeziehung zwischen diesen Kindern, den Mündeln, und dem Vormund sowie das Verhältnis der beiden zum Staat ist im Vormundschaftsrecht geregelt, das am 1. Januar 2023 in neuer Form in Kraft getreten ist.