Die Fachaufsicht für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung beinhaltet:
die regelmäßige Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII
und dem Kinderförderungsgesetz von Sachsen – Anhalt,
Erteilen der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen,
die Erteilung und Änderung der Betriebserlaubnis,
die Gewährleistung einer ausreichenden Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte
die Beratung bei Neu- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen,
die Beratung zu allen pädagogischen Inhalten und zum pädagogischen Konzept,
Kooperation bei der Wahrnehmung von Aufgaben zum Schutz des Kindeswohls