Seit dem 01.10.2011 werden die Leistungen dieses Aufgabenbereiches durch Mitarbeiter/innen des Kolping-Berufswerkes Hettstedt (Anerkannter Freier Träger der Jugendhilfe) übernommen.
zuständig für den Amtsgerichtsbereich Sangerhausen
Mitarbeiter/in | Standort / Öffnungszeiten | Raum-Nr | Telefon |
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Sozialarbeiterin Jugendgerichtshilfe | Standort Sangerhausen / Haus 2 | Raum 0.08 | 0 34 64 - 535 34 09 |
zuständig für den Amtsgerichtsbereich Eisleben - Einzugsbereich: Eisleben
Mitarbeiter/in | Standort / Öffnungszeiten | Raum-Nr | Telefon |
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Sozialarbeiterin Jugendgerichtshilfe | Standort Eisleben / Haus 1 | Raum 3.11 | 0 34 64 - 535 34 83 |
zuständig für den Amtsgerichtsbereich Eisleben - Einzugsbereich: Hettstedt
Mitarbeiter/in | Standort / Öffnungszeiten | Raum-Nr | Telefon |
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Sozialarbeiterin Jugendgerichtshilfe | Standort Hettstedt | Raum 24 | 0 34 76 - 800 97 15 |
Wenn Kinder und Jugendliche straffällig werden, steht ihnen die Jugendhilfe im Strafverfahren zur Seite: In Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz wirkt in Deutschland in der Regel auch das Jugendamt mit (§ 52 Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Hierfür ist häufig ein spezieller Fachdienst zuständig, die Jugendgerichtshilfe (JGH). Als Vertreter der Jugendgerichtshilfe (Jugendgerichtshelfer/-in) wird bezeichnet, wer diese Aufgabe wahrnimmt.
Sie nimmt eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugendgericht und dem oder der betreffenden Jugendlichen ein. Hiervon profitieren beide Seiten.
Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen unter anderem sozialpädagogische Gesichtspunkte in Strafverfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung, indem sie (schriftlich und/oder mündlich) über die Beschuldigten berichten.
Ebenfalls prüfen sie aber auch, ob Leistungen der Jugendhilfe eingeleitet werden sollten und ob es Alternativen zu einem förmlichen Strafverfahren gibt (Diversion): Die Jugendhilfe im Strafverfahren bemüht sich um einen Täter-Opfer-Ausgleich und vermittelt beispielsweise soziale Trainingskurse, damit Jugendliche nicht rückfällig werden.
Sie nehmen Einfluss auf den weiteren Gang des Verfahrens und organisieren und überwachen gerichtlich angeordnete pädagogische Maßnahmen (§ 38 und § 50 Jugendgerichtsgesetz).
Wir beraten, betreuen und begleiten straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende vor, während und nach dem Strafverfahren vor Gericht.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe…
Die Jugendgerichtshilfe hat einen vollkommen anderen Auftrag als ein Rechtsanwalt bzw. Verteidiger. Sie ist weder Anwalt des Beschuldigten noch Erfüllungsgehilfe in der Strafverfolgung.
Wir stehen gern mit "Rat und Tat" zur Seite. Die Gespräche sind stets vertraulich. Alle Angaben und Aussagen gegenüber der Jugendgerichtshilfe sind freiwillig!
Die Jugendgerichtshilfe erfüllt zwei Aufgaben: Sie muss die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte durch die Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und des Umfeldes im Jugendstrafverfahren zur Geltung bringen und eine Maßnahme im Gerichtsverfahren vorschlagen.
Daraus ergeben sich folgende Tätigkeiten:
Die Jugendgerichtshilfe wird von der Polizei und der Staatsanwaltschaft benachrichtigt. Danach setzt sie sich mit den jungen Leuten und den Eltern in Verbindung.