Die Vorbereitung, Verhandlungen und Abschluss von Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen mit den Trägern von Tageseinrichtungen über deren Betrieb nach §§ 78b bis 78e des SGB VIII im Einvernehmen mit den Gemeinden gem. §11a KiFöG i. V. m. § 25 KiFöG
Umsetzung der finanziellen Beteiligungen nach §§ 12, 12a und 12c KiFöG LSA; d.h. Bescheiderstellung für die Landeszuweisungen und den entsprechenden Landkreiszuweisungen nach KiFöG
Ermittlung der aus § 13 Abs. 4 KiFöG resultierenden verminderten Einnahmen und Meldung des zu erstattenden Differenzbetrages an den überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Prüfung und Zustimmung der Kostenbeiträge gem. § 13 KiFöG LSA
Vor-Ort-Prüfung der Kostenkalkulation für die Festlegung/Erhebung von Kostenbeiträge