Die Zuordnung erfolgt nach dem 1.Buchstaben des Familiennamens des Kindes:
A - H (Nachnamen des Kindes, 1. Buchstabe)
Mitarbeiter/in | Standort / Öffnungszeiten | Raum-Nr | Telefon |
---|---|---|---|
Sachbearbeiterin Bundeselterngeld | Standort Eisleben / Haus 1 | Raum 1.06 | 0 34 64 - 535 34 43 |
I - Q (Nachnamen des Kindes, 1. Buchstabe)
Mitarbeiter/in | Standort / Öffnungszeiten | Raum-Nr | Telefon |
---|---|---|---|
Sachbearbeiterin Bundeselterngeld | Standort Eisleben / Haus 1 | Raum 1.02 | 0 34 64 - 535 34 78 |
R - Z (Nachnamen des Kindes, 1. Buchstabe)
Mitarbeiter/in | Standort / Öffnungszeiten | Raum-Nr | Telefon |
---|---|---|---|
Sachbearbeiterin Bundeselterngeld | Standort Eisleben / Haus 1 | Raum 1.05 | 0 34 64 - 535 34 42 |
Elterngeldstelle ⇒ Ausgabe, Annahme und Bearbeitung von Anträgen zum Elterngeld sowie Beratung zum Antragsverfahren und zu den benötigten Unterlagen.
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Das Elterngeld unterstützt Eltern, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um ihr Kind zu betreuen. Elterngeld gibt es für alle Mütter und Väter.
Der fünfminütige Kurzfilm erklärt anschaulich, welche Leistungen beim Elterngeld zu erwarten sind, unter welchen Bedingungen Familie Elterngeld erhalten können und wo Elterngeld beantragt werden kann.
© BMFSFJ
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Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellt. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen.
Ihre Elternzeit können Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Einen Teil davon können Sie auch im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen. Das bedeutet: Sie können Ihre Elternzeit dann nehmen, wenn Sie und Ihr Kind sie wirklich brauchen.
Während der Elternzeit sind Sie auf besondere Weise vor Kündigungen geschützt. Nach der Elternzeit können Sie in den meisten Fällen auf Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren.
Elternzeit können Sie unter folgenden Voraussetzungen nehmen:
Die Elternzeit können Sie in jedem Arbeitsverhältnis nehmen, also zum Beispiel auch bei Teilzeit, bei befristeten Verträgen, bei sogenannten "Mini-Jobs" oder wenn Sie von zu Hause aus arbeiten. Elternzeit ist auch möglich, wenn Sie studieren, eine Ausbildung oder Umschulung machen oder wenn Sie zur beruflichen Fortbildung beschäftigt sind. Elternzeit steht Ihnen zu, wenn Sie in Deutschland arbeiten oder wenn Ihr Arbeitsvertrag nach deutschem Recht geschlossen wurde. Es spielt keine Rolle, ob Sie in Deutschland wohnen.
Für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten gibt es spezielle Formen der Elternzeit. Sie haben keinen Anspruch auf Elternzeit in der hier beschriebenen Form.
Elternzeit steht Ihnen zu, unabhängig davon ob der andere Elternteil ebenfalls Elternzeit beansprucht. Elternzeit können Sie bekommen
Falls Sie nicht das Sorgerecht für das Kind haben, benötigen Sie die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils, um Elternzeit nehmen zu können.
Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben keinen Anspruch auf Elternzeit. Diese Personen haben keinen Arbeitgeber, von dem Sie eine Auszeit von der Arbeit verlangen könnten. Sie müssen auch nicht vor Kündigungen geschützt werden. Folgende Personengruppen können daher keine Elternzeit bekommen:
Soll die Elternzeit unmittelbar im Anschluss an die Geburt des Kindes, z.B. beim Vater, oder nach der Mutterschutzfrist beginnen, ist sie spätestens 6 Wochen, ansonsten spätestens 8 Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber zu verlangen; hierbei ist verbindlich zu erklären, für welchen Zeitraum innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen wird.
Die über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgehende Elternzeit muss erst acht Wochen vor ihrem Beginn verbindlich festgelegt werden.
Mit Zustimmung des Arbeitgebers können Sie einen Teil (bis zu 12 Monate) der Elternzeit auf später, d.h. auf die Zeit nach dem 3. Lebensjahr bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres Ihres Kindes übertragen. Achten Sie darauf, dass die Übertragung eindeutig vereinbart und für Sie nachweisbar ist. Bei einem Arbeitgeberwechsel ist allerdings der neue Arbeitgeber nicht an die erteilte Zustimmung des alten Arbeitgebers gebunden.
Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf bis zu zwei Zeitabschnitte aufteilen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers sind weitere Zeitabschnitte möglich.
Das Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle (Örtliches Jugendamt ⇒ Kontakdaten siehe oben unter "Ansprechpartner") beantragt werden. Jeder Elternteil, welcher Elterngeld beziehen möchte, muss einen eigenen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
In Sachsen-Anhalt können Eltern seit dem 22.12.2023 Elterngeld über den Antrags-Assistenten ElterngeldDigital auch online beantragen. Der Antrags-Assistent führt Schritt für Schritt durch den Antrag, erklärt Fachbegriffe und gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen.
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