Es sind die Eltern, die ihre Kinder am besten kennen und denen ihr Wohl am stärksten am Herzen liegt. Deshalb schreibt unsere Verfassung - das Grundgesetz - das Recht auf Erziehung den Eltern zu.
Über Erziehung lässt sich streiten. Was zu einer gesunden Ernährung gehört, wie viel Fernsehen für ein Kind verträglich ist, wann ein Kind was selbstständig erledigen kann – darauf gibt es unterschiedliche Antworten. Eltern ringen bei diesen Fragen mit ihren Kindern um gute Lösungen. Niemand möchte, dass sich in solche Diskussionen der Staat regelnd einmischt.
Deshalb gewährt das Grundgesetz Müttern und Vätern in der Gestaltung ihrer Erziehung einen großen Spielraum. Sie entscheiden, an welchen Werten sie ihre Erziehung ausrichten, welche Schule das Kind besucht, wie sie beispielsweise nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht gestalten möchten.
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Zu Elternrechten gehören Elternpflichten. Eltern müssen dafür sorgen, dass lebenswichtige Grund- bedürfnisse ihrer Kinder – z. B. nach Nahrung, nach gesundheitlicher Versorgung, nach einem sicheren Lebensort, nach verlässlichen Bezugspersonen – befriedigt werden.
Und sie dürfen die Rechte ihrer Kinder nicht verletzen. Wenn Eltern ihre Erziehungsverantwortung grob vernachlässigen oder missbrauchen, dann muss der Staat – und hier stellvertretend das Jugendamt – Kinder und Jugendliche schützen.
Um Kindern und Jugendlichen ein sicheres und gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, bauen die Jugendämter auf ein umfassendes, abgestuftes System von Hilfen.
Dieses reicht von vielfältigen Angeboten, damit Mädchen und Jungen sicher aufwachsen und Gefahrensituationen möglichst gar nicht erst entstehen, über praktische Unterstützung in Krisen bis hin zu Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche bei akuten Gefährdungen wirksam schützen zu können.