Erstkontakt - Beratung / Unterstützung gemäß § 52 a SGB VIII
Mitarbeiter/in | Standort / Öffnungszeiten | Raum-Nr | Telefon |
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Mitarbeiter Beratung, Mitarbeiterin Beurkundung | Standort Eisleben / Haus 1 | Raum 2.22 | 0 34 64 - 535 34 57 |
Die Zuordnung erfolgt nach dem 1.Buchstaben des Familiennamens des Kindes:
A - K (Nachnamen des Kindes, 1. Buchstabe)
Mitarbeiter/in | Standort / Öffnungszeiten | Raum-Nr | Telefon |
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Berater Unterhalt, Urkundsperson | Standort Eisleben / Haus 1 | Raum 2.13 | 0 34 64 - 535 34 65 |
L -Z (Nachnamen des Kindes, 1. Buchstabe)
Mitarbeiter/in | Standort / Öffnungszeiten | Raum-Nr | Telefon |
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Berater Unterhalt | Standort Eisleben / Haus 1 | Raum 2.12 | 0 34 64 - 535 34 66 |
Wird ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern geboren, erhält das Jugendamt vom Standesamt eine Geburtenmitteilung.
Die zuständige Bearbeiterin setzt sich dann schriftlich mit der Mutter des Kindes in Verbindung, um ihr Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsklärung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen anzubieten.
Nachfolgend erfolgen beratende Gespräche, Beurkundung oder Unterstützung in diesen Angelegenheiten.
Mütter oder Väter, die allein für ein Kind sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt u.a. in Unterhaltsangelegenheiten.
Zwei Mitarbeiterinnen des AA-Bereiches sind Anlaufstelle für Erstkontakte und fortführende Beratungen. Sie führen Beratungsgespräche durch und gewähren weitgehende Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten (Kontaktaufnahme zum anderen Elternteil, Auskunftsersuchen, Unterhaltsberechnung, Unterstützung bei der Vorbereitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen).
Ist ersichtlich, dass die hier gewährte Unterstützung nicht ausreichend und die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich wird, erfolgt die Verweisung an die für die Beistandschaft zuständigen Bearbeiter.